Erfahrungsberichte
„Die Dreifachnutzung entspricht zwar nicht der heutigen „Mode“, doch macht sie das Kärntner Blondvieh zu einer robusten Rasse, die sich ausgezeichnet in der Mutterkuhhaltung einsetzen lässt und hervorragende Fleischqualität liefert.“ Wolfgang Unterlercher, Klagenfurt
Förderungen
Fördervoraussetzungen:
- anerkannt erhaltungswürdige Rasse (Kärntner Blondvieh)
- Bestätigung der Förderwürdigkeit durch Kärnten Rind
- jährliche Beantragung im ÖPUL Mehrfachantrag (Automatisch)
- männliche Tiere, abstammungsgesichert und zur Zucht zugelassen
- weibliche Tiere müssen bereits einen Nachkommen haben
- Einhaltung des Generhaltungsprogrammes
- Einhaltung der empfohlen Anpaarung
- Mitglidschaft bei Kärnten Rind & Kontrollverband
Als hochgefährdete Rinderrasse mit dem Förderstatus 2 erhält man eine Förderung in Höhe von: Kuh Euro 280,- und Stier Euro 530,-
Achtung die Zahlen können je nach Förderperiode Varrieren.